Reha Bedarfs-Check
Sie möchten eine Rehabilitationsmaßnahme im Rehazentrum Bad Eilsen durchführen und fragen sich, was müssen Sie dafür tun und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Hier erfahren Sie mehr über Vorraussetzungen und Ausschlußgründe einer Rehabilitationsmaßnahme.
Wir informieren gerne, dass wir Patienten mit einem Höchstgewicht von bis zu 135 kg aufnehmen können.
Wichtig ist...
...dass Sie rehafähig sind. Das bedeutet Sie müssen in der Lage sein, selbstständig zu den Anwendungen und Therapien zu gehen. Sie müssen sich selbstständig anziehen und waschen können. Es wird unterschieden zwischen:
Ihr Wunsch-und Wahlrecht
Drucken Sie das Formular Wunsch- und Wahlrecht aus und kreuzen Sie Ihre Prioritäten an. Anschließend legen Sie das unterschriebene Formular Ihrem Reha-Antrag bei.
Wir freuen uns, wenn Sie sich für uns entscheiden und wir Sie unterstützen und begleiten dürfen in Ihrer Reha-Maßnahme.
Wenn Sie...
...eine Bewilligung der Rehabilitationsmaßnahme bei uns im Rehazentrum Bad Eilsen erhalten, werden wir Kontakt mit Ihnen aufnehmen. Das Prozedere kann wenige Wochen dauern, daher bitten wir Sie um die erforderliche Geduld und auf unsere Kontaktaufnahme zu warten.
Ihre erforderlichen Anträge für eine Reha
1. Ihren Reha-Antrag können Sie auch online stellen
2. ärztlicher Befundbericht für die deutsche Rentenversicherung
3. Antrag auf Wunsch- und Wahlrecht
Heilverfahren
Schritt für Schritt
Beim Heilverfahren (HV) stellen der Patient und der Haus- bzw. Facharzt einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung (z.B. Braunschweig-Hannover), wenn Ihr Gesundheitszustand eine Reha medizinisch erfordert - also auch losgelöst von einem medizinischen Notfall oder der Operation. Das gilt für Menschen jeden Alters, z.B. mit chronischen Gelenks- und Rückenerkrankungen und rheumatischen Erkrankungen uvm. Je nach Erkrankung kann das Heilverfahren das Ziel verfolgen, Ihren Gesundheitszustand zu verbessern, ein Fortschreiten des Krankheitsprozesses aufzuhalten oder bereits eingetretene Funktionsstörungen weitestgehend zu reduzieren oder wiederherzustellen. Der Impuls, eine Reha als Heilverfahren zu machen, kann von Ihrem Arzt kommen. Ebenso können Sie dies aber auch selbst anregen und sich von Ihrem Arzt dazu beraten lassen.
AHB
Schritt für Schritt
Nach einem Krankenhausaufenthalt kann der Patient im Rahmen einer Anschlussheilbehandlung (AHB) in unsere Klinik kommen. Eine AHB erfolgt ausschließlich im direkten Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt bzw. spätestens zwei Wochen nach der Entlassung. Sie setzt einen dringenden kurzfristigen Start in die Reha voraus, etwa nach einem medizinischen Notfall wie Herzinfakt oder Schlaganfall oder nach bestimmten Operationen, wie z.B. Hüft- oder Knieendoprothesen oder Bandscheiben-OP´s. Den hierfür erforderlichen Antrag stellt der Arzt oder Sozialarbeiter im Krankenhaus. Das weitere Verfahren ist analog zum Heilverfahren.
Antrag auf Anerkennung Beihilfefähigkeit
Wenn Sie privat versichert sind, können Sie einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Beihilfestelle und Ihrer Krankenversicherung stellen. Das Rehazentrum Bad Eilsen ist eine Rehabilitationseinrichtung nach § 107 Abs. (2) SGB V und Ihre Leistungen sind nach § 7 der Beihilfeverordnung (BhV) beihilfefähig.
Im Antrag können Sie dann das sogenannte Wunsch- und Wahlrecht ausüben. Hier können Sie Ihre Wunschklinik benennen und unter Angabe Ihrer persönlichen Prioritäten begründen.
Ein Download dieses Antrags steht Ihnen hier zur Verfügung.
Begleitpersonen
Zum Wohlfühlen wird dem Einen oder Anderen vielleicht der/die daheim gelassene/r Partner/in fehlen, was möglicherweise den therapeutischen Erfolg der Rehabilitationsmaßnahme beeinträchtigt. In unserem Haus gibt es einige Doppelzimmer zur gemeinsamen Unterbringung mit der Begleitperson.
Begleitperson dürfen an ausgewählten Veranstaltungen, sowie Freizeitaktivitäten teilnehmen. Eine offene Badekur mit entsprechenden Anwendungen kann aktuell in unserer Klinik nicht angeboten werden. Sprechen Sie uns aber gerne darauf an und wir schauen gemeinsam, was aktuell möglich ist.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung betragen derzeit 52,50 € pro Tag. Der Kurbeitrag ist in dem genannten Preis enthalten.
Bei Fragen ist Ihnen die Patientenverwaltung gern behilflich.
Aufnahmebedingungen Selbstzahler
Wird die Maßnahme bewilligt, haben Sie in der Regel vier Monate Zeit, die Leistung in Anspruch zu nehmen. Sie haben die Möglichkeit Ihren Aufenthalt direkt bei uns zu reservieren.
Die Leistungen der Klinik der DRV Braunschweig-Hannover umfassen medizinisch zweckmäßige und ausreichende ärztliche Leistungen, Krankenpflege, Verpflegung und Unterkunft sowie Neben- und sonstige stationäre Leistungen.
Der Pflegesatz für die Abrechnung der stationären Maßnahme unterliegt nicht den Bestimmungen des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (KHG). Die Rehabilitationseinrichtungen der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind vom Anwendungsbereich dieses Gesetzes ausdrücklich ausgenommen (§ 3 Ziff. 4 KHG). Der jeweilige Pflegesatz richtet sich daher nach den für die DRV Braunschweig-Hannover ausgehandelten Richtlinien.
Selbstzahler zahlen entweder im Voraus den gesamten Betrag, oder am Anreisetag Abschlagzahlungen in Höhe der Pflegekosten für jeweils 2 Wochen.
Beim Bestehen einer privaten Versicherung oder bei Beihilfeansprüchen wird dringend empfohlen, vor Aufnahme in die Klinik die Kostenerstattung selbst zu klären.
Aktuelle Tagessätze für Unterkunft, Verpflegung und pflegerische Leistungen der Klinik erhalten Sie auf Anfrage in der Patientenverwaltung.
Sie haben die Bewilligung für Ihre Reha-Maßnahme von Ihrem Kostenträger erhalten und warten jetzt auf Ihren Termin?
Dazu sollten Sie bitte folgendes zur Kenntnis nehmen und berücksichtigen:
Die Mitarbeiter/innen der Patientenverwaltung werden sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Dieses kann bis zu wenigen Wochen dauern. Die notwendigen Vorbereitungen müssen erst vollständig abgeschlossen sein für die terminliche Planung Ihrer Anreise.
Wir bitten Sie dieses abzuwarten, da auch telefonische Nachfragen nicht vor Abschluss der Prozedere aussagekräftig sind.